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Vorsorge: Was ist, wenn...?

Eine Postvollmacht zur Abholung eines Päckchens, die Bankvollmacht für den Partner - für viele Menschen ist das alltäglich. Doch ein Unfall, ein Herzinfarkt oder eine größere Operation können jeden unerwartet treffen – und das nicht erst, wenn man älter ist. Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, notwendige Dinge selbst zu regeln und Fragen der Ärzte selbst zu beantworten. Was häufig nicht bedacht wird: Selbst Ehegatten oder Kinder dürfen nicht ohne Vollmacht handeln, also etwa in eine medizinische Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Und: Jeder Betreuer, sei er aus dem Familienkreis oder gesetzlich bestellt, muss wissen, was und wie er im Falle des Falles entscheiden soll. 

Betreuungsrecht

Fragen zur Bevollmächtigung von Dritten werden in Deutschland über das Betreuungsrecht gesetzlich geregelt. Das Bundesministerium für Justiz hat in seinem Ratgeber alles Wichtige zusammengefasst: 

Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen.

Hier finden Sie zum Beispiel Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und  vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die so genannte Vorsorgevollmacht eingegangen. Sie finden dort auch konkrete Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht. 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Festlegungen in einer Patientenverfügung zu machen bedeutet, dass man seine jetzigen oder zukünftige Ärzte bittet, diesen Wünschen zu entsprechen. Auch dazu gibt es vom Bundesministerium für Justiz eine Broschüre. Sie gibt Hilfestellung für Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen möchten:

Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Publikationsbestellung

Internet: www.bmj.de
Per Post: Publikationsversand der Bundesregierung; Postfach 48 10 09; 18132 Rostock
Telefon: 01805 77 80 90 (14 Ct./Minute, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)

Hospiz Horn

Weitere Informationen und Beratung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung erhalten Sie auch im Verein Hospiz Horn, einem Kooperationspartner der Bremer Heimstiftung. Die Beratung ist kostenlos: Hospiz Horn e.V.

Hospiz Bremen-Nord e. V.

Weitere Informationen: www.hospiz-bremen-nord.de

Freie Hansestadt Bremen

Broschüren zu vorsorgenden Vollmachten und Verfügungen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - jetzt auch in "Leichter Sprache" erhältlich.
Informationen und Publikationen für die rechtliche Betreuung